Alle Gäste der Gemeinde Scharbeutz / Haffkrug sind kurabgabepflichtig:
Tourismusbeitrag

Der Tourismusbeitrag wird aufgrund der Anerkennung als Ostseeheilbad für besondere Vorteile aus der Möglichkeit zur Inanspruchnahme der gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und –veranstaltungen erhoben. 

Der Tourismusbeitrag dient ausschließlich der Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und durchgeführten Veranstaltungen.

Der Tourismusbeitragspflicht unterliegen diejenigen natürlichen Personen, die sich im Gemeindegebiet von Scharbeutz aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd).Wer als Feriengast nach Scharbeutz kommt, muss sich nicht direkt um eine Abgabeerklärung oder Zahlung des Tourismusbeitrags kümmern – das erledigt in der Regel seine Unterkunftsgeberin bzw. sein Unterkunftsgeber für ihn. Der nach dem Bundesmeldegesetz ohnehin vorgeschriebene Meldeschein, den jeder Gast auszufüllen hat, wird zugleich als „Anmeldung zum Tourismusbeitrag“ und als OstseeCard des Feriengastes genutzt. Der Tourismusbeitrag selbst wird dann von der Unterkunftsgeberin oder dem Unterkunftsgeber errechnet und an den Tourismus-Service bzw. die Gemeinde, die für die Verwaltung des „eigentlichen Tourismusbeitrags“ verantwortlich sind, abgeführt.

Dieses Verfahren erspart dem Gast unnötige Formalitäten und den übrigen Beteiligten erheblichen Zusatzaufwand.

Auf den ersten Blick erscheint einzelnen Vermietern der Aufwand für das Errechnen und das Abführen des Tourismusbeitrags an den Tourismus-Service bzw. die Gemeinde recht aufwendig. Der Aufwand für diese Serviceleistung, die  eigentlich gegenüber dem eigenen Gast erbracht wird, steht aber in einem krassen Missverhältnis zu dem Aufwand, den man betreiben müsste, wenn diese Aufgabe von der öffentlichen Hand allein zu erbringen wäre. Vergessen darf man dabei auch nicht, dass das Ausfüllen der Meldescheine ohnehin nach den melderechtlichen Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes vorgeschrieben ist. Unterkunftsgeberinnen und Unterkunftsgeber helfen hier also mit, die Kosten der Allgemeinheit an sinnvoller Stelle zu reduzieren. Bemessungsgrundlage ist die Zahl der Tage des Aufenthalts, unterschie­den nach den Zeiträumen. Bei Zahlung des Tourismusbeitrages erhalten Sie dann vom Wohnungsgeber neben einer Quittung die OstseeCard.